INFORMATIONEN


Schulordnung  der Grundschule Niederstotzingen

Standt: Oktober 2022



Rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten erleichtern den Schulalltag, deshalb verpflichtet die Schulordnung alle Schüler/innen, die nachfolgenden Regeln einzuhalten. Wer dagegen verstößt, stört die Schulgemeinschaft und muss mit entsprechenden Maßnahmen (auch nach §90 des Schulgesetzes) rechnen.

  • Das Schulgelände darf frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
  •  Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • An der Bushaltestelle und im Bus verhalten sich die Schüler/innen/innen diszipliniert.
  • Smartwatches & Smartphones o.ä. sind ausgeschaltet im Ranzen.

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  • Das Schulgebäude darf von den Schüler/innen morgens um 07.25 Uhr bzw. 08.15 Uhr betreten werden.
  • Jacken und Mäntel werden vor den Klassenzimmern aufgehängt, Straßenschuhe werden vor den Klassenzimmern unter die Bänke gestellt.
  • Die Kinder tragen Hausschuhe.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber und ordentlich hinterlassen.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler/innen zügig das Schulgebäude.

  • Das Pausengelände umfasst den orange markierten Bereich auf dem Übersichtsplan.
  • Es ist unterteilt in den grauen Bereich (Kiesflächen und gepflasterte Wege) und den grünen Bereich (Wiese). Bei Regen darf nur der graue Bereich betreten werden. Auf das entsprechende Hinweisschild am Haupteingang ist zu achten.
  • Zu Beginn der großen Pause begeben sich alle Schüler/innen auf den Pausenhof.
  • Auf dem Pausenhof ist während der Schulzeit zwischen 07.15 und 13.00 Uhr das Fahren mit Fahrzeugen aller Art untersagt (Ausnahme: schulische Spielgeräte)
  • Auf dem Pausenhof sind Spiele mit und ohne Geräte erlaubt, die andere nicht belästigen oder gefährden.
  • Spielen mit dem Fußball ist nur auf der Wiese nach dem Plan erlaubt, der am Haupteingang aushängt.
  • Zwei Lehrpersonen führen Aufsicht. Sie helfen den Schüler/innen bei Schwierigkeiten und sorgen für rücksichtsvolles Verhalten.
  • Die Schüler/innen dürfen während der Pause nur den Vorraum betreten, um zur Toilette zu gehen, oder Spielgeräte auszuleihen. Ausnahme: starker Regen.

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  • Die Toiletten können aufgesucht werden.
  • Die Unterrichtsräume werden je nach Plan gewechselt.
  • Die Arbeitsmaterialien für die folgende Stunde werden hergerichtet.
  • Im Klassenzimmer beschäftigen sich die Schüler/innen mit dem zur Verfügung gestellten Material.
  • Fremde Klassenzimmer dürfen nicht besucht werden.


Pausenregeln

  • Pausenzeit von 9.50 - 10.20 Uhr
  • Pausenhofgrenzen beachten!
  • Regenpause: Aufenthalt im Klassenzimmer bei Starkregen, Gewitter oder starkem Wind
    Individuelle Pause an diesem Tag kann man mit der Klasse nachholen.
  • Kicken, nicht bei Regen, nur im Bereich Klettergerüst und Kartoffelbeet erlaubt! Nur die Klassen, welche an diesem Tag eingeteilt sind, dürfen die Fußballplätze benutzen.
  • Während der Pause dürfen die Schüler nicht ins Schulgebäude.
  • Kinder, die sich in der Pause sehr schlecht benehmen, werden entweder vor das Lehrerzimmer begleitet oder ins Foyer gesetzt.
  • Verletzte Kinder dürfen zu zweit ohne Lehrer ins Sekretariat.
  • Keine Trinkflaschen oder Vesperdosen in die Pause mitnehmen! (Ausnahme: Brot in der Hand)
  • Ausgeliehene Spielgeräte wieder zurückbringen!
  • An der Bushaltestelle: Nicht am Geländer turnen und nicht draufsetzen! Keine Ballspiele! (Wiese erlaubt!)

Transfer von Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung (BiSS-Transfer)

BiSS-Transfer ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Transfer von Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung in Schulen und Kitas (www.biss-sprachbildung.de). 


Ziel in Baden-Württemberg ist die Stärkung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Bereich des Lesens. Im Mittelpunkt steht die Förderung der Lesefertigkeiten (Lesetechnik, Leseflüssigkeit) sowie der Lesefähigkeiten (Leseverstehen, Lesestrategien). Auf der Basis eines einheitlichen und systematischen Lesecurriculums setzen die BiSS-Grundschulen Schritt für Schritt nachweislich lernförderliche Elemente im Leseunterricht um, wie z.B. das Training der Leseflüssigkeit mithilfe von Lautlesetandems. Damit die Umsetzung in allen Klassenstufen gut funktioniert, hat jede BiSS-Grundschule eine eigene Projektgruppe eingerichtet, die sich regelmäßig trifft, um über nächste Schritte in der Umsetzung zu sprechen.



In Baden-Württemberg nehmen mit Start des Schuljahres 2023/2024 insgesamt 2030 Grundschulen teil, die in 21 BiSS-Verbünden organisiert sind. Die Verbünde dienen der Vernetzung und dem Austausch. Hier können die Verbünde eingesehen werden: www.biss-sprachbildung.de/biss-vor-ort.


Unsere Grundschule ist bereits seit dem Schuljahr 2022/2023 mit dabei und gehört dem Verbund Göppingen an.

©BiSS-Transfer BW

Hortbetreuung im Familienzentrum

Im Familienzentrum St. Anna werden bis zu 40 Grundschulkinder in 2 Hortgruppen betreut, gefordert und gefördert.


Eine Hortgruppe ist im ehemaligen Grundschulgebäude in Niederstotzingen untergebracht. Die zweite Hortgruppe befindet sich in der Begegnungsstätte St. Martin in Oberstotzingen.


Beide Hortgruppen haben, außerhalb der Ferien des Familienzentrums St. Anna, Montags – Freitags von 6.30 Uhr – 8.15 Uhr (Schulbeginn) und von 11.20 Uhr (Schulende) – max. 17.30 Uhr geöffnet.


Zu verschiedenen Zeiten besteht die Möglichkeit, dass die Kinder während des Nachmittags heimgehen oder abgeholt werden.


Die Kinder erleben im Hort eine Gemeinschaft von der 1. – 4. Klasse.


Während der Schulferien haben die Hortgruppen von 6.30 Uhr – 17.30 Uhr (Mo. – Fr.) geöffnet.


Nähere Infos und die Konzeption inkl. Hortkonzeption finden Sie auf der Website des Familienzentrums St. Anna unter
www.familienzentrum-niederstotzingen.de
Bei Fragen kommen Sie bitte direkt auf das Familienzentrum St. Anna zu:

Telefon: 07325- 9249480

E-Mail: st.anna@familienzentrum-niederstotzingen.de


Hortbetreuung in der Villa Kaleidos

In der Villa Kaleidos gibt es eine Hortgruppe.


Betreuungszeiten:
Montag bis Freitag, 06:30 bis 08:00 Uhr und 11:30 bis 17:30 Uhr

und in den Schulferien von 6.30 Uhr bis 17.30 Uhr (außer den Schließtagen)


Für weitere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf:
Schulstraße 7
89168 Niederstotzingen
Stadtteil: Oberstotzingen

Leitung: Andreas Windmüller

Telefon: 07325 9529970
Fax: 07325 95299720
E-Mail: 
info@villa-kaleidos.de


Randzeiten - Betreuung NIKI e.V.

Der Förderverein wurde im Frühjahr 2000 zur Unterstützung der pädagogische Arbeit der Grund- und Hauptschule Niederstotzingen gegründet. Der Verein möchte:

  • die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus fördern
  • die Schule in pädagogischen und erzieherischen Fragen unterstützen
  • Hilfe und Entlastung für Familien anbieten, insbesondere durch Betreuung von Grundschülern vor Unterrichtsbeginn, nach Schulschluss durch geeignete Personen
  • die Schule bei Projekten unterstützen.


Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 wurde an der GHS Niederstotzingen die Betreuung von Schulkindern als Ergänzung zur verlässlichen Grundschule eingeführt. Die Kinderbetreuung findet an allen Schultagen vor und nach dem Unterricht statt. Dies bietet berufstätigen Eltern die zuverlässige Betreuung ihrer Grundschulkinder von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr.


Anmeldeformular herunterladen ↦


Wichtige Formulare zum Download

Entschuldigungen


Wenn Ihr Kind z.B. wegen Erkrankung vom Unterricht fernbleibt, müssen Sie uns dies unverzüglich noch vor Unterrichtsbeginn mitteilen. Bitte entschuldigen Sie ihr Kind über unsere Schul - App "Edupage".


In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Entschuldigung unter 07325 / 102 70 möglich.


Die schriftliche Entschuldigung lassen Sie der Schule bitte spätestens 3 Tage nach dem Fehltag zukommen.


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Ein ärtzliches Attest müssen Sie in der Regel nicht vorlegen!

Antrag auf Freistellung


In Deutschland besteht Schulpflicht. Für die Freistellung müssen daher zwingende Gründe vorliegen. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eingeverantwortlich nachzuholen. Der ausgefüllte Antrag muss spätestens 8 Tage vor der Freistellung in unserem Sektretariat vorliegen.


Jedes Fehlen bis zu 2 Tage muss bei der Klassenleitung beantragt und genehmigt werden.


Ab 3 Tagen Fehlzeit muss der Antrag bei der Schulleitung beantragt und genehmigt werden.

 

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Weitere Internetseiten

Staatliches Schulamt Göppingen

Partner für über 300 Schulen in den Landkreisen Göppingen, Heidenheim und im Ostalbkreis.


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Schulpsychologische Beratungsstelle Aalen für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim

An den Schulpsychologischen Beratungsstellen (SPBS) berät ein Team von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften alle am Schulleben beteiligten Gruppen.

Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte bieten sie im Rahmen der Einzelfallberatung Unterstützung in den Bereichen Lernen, Motivation, Angst, Schulvermeidung, herausfordernde soziale Situationen sowie bildungsbiografische Veränderungen und Abschlüsse an.


zur Website der Schulpsychologischen Beratungsstelle ↦



Landeselternbeirat Baden-Württemberg

Der Landeselternbeirat ist das offizielle Elterngremium zur Beratung des Kultusministeriums im Interesse der Eltern im Land.


zur Website des Landeselternbeirats ↦


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